AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Belingo consulting GmbH, Darmstadt
- nachfolgend Belingo genannt –

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit Belingo, insbesondere für die folgenden Dienstleistungen:
  • Beratung/Consulting
  • Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  1. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
  2. Belingo führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
  3. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
  4. Die Leistung von Belingo gilt als erbracht, wenn das im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Ziel erreicht wurde oder, bei einer fortlaufenden Tätigkeit, die vereinbarten Buchungsperioden erfasst wurden.
  5. Soll Belingo zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Belingo vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Belingo sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird Belingo auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

§4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist Belingo zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche Belingos auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Belingos auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§6 Vorauszahlungen

Belingo hat das Recht bei größeren Projekten oder einer umfangreicheren Buchungsmaßnahme, welche die normale laufende Buchführung übersteigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher mit der monatliche erstellten Rechnung solange saldiert wird, bis er aufgezehrt ist.

§7 Haftung

  1. Belingo haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt Belingo für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Haftung Belingos für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit Belingo nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
  4. Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist Belingo verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
  5. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Belingo verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Dienstleistungsvertrages. Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

§8 Treuepflicht

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der beauftragten Leistungen entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
  2. Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
  3. Bei einem Verstoß gegen § 8 II wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst. Es wird insofern auf diese Bestimmung verwiesen.

§9 Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
  2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
  3. Sofern noch offene Rechnungspositionen vorhanden sind, behält dich Belingo bei der Aushändigung von Unterlagen oder Werken ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB vor.

§10 Schweigepflicht, Datenschutz 

  1. Belingo verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Belingo verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
  2. Belingo ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§11 Schutz des geistigen Eigentum von Belingo

  1. Sämtliche seitens Belingo gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum von Belingo und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Belingos an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
  2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung Belingos, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Belingo Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  3. Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.

§12 Vertragsstrafe

  1. Im Falle des Verstoßes gegen § 8, 2. verpflichtet sich die rechtsverletzende Partei an die rechtstreue Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 60.000 € zu entrichten.
  2. Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
  3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§13 Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen vereinbart.

§14 Sonstiges

  1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
  4. Gerichtsstand ist Darmstadt.